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Kältetipps für Hund und Katze

WinterzeitJetzt ist er doch noch eingetroffen: Der Winter mit Schmuddelwetter, Dauerfrost, Schnee und Sturm hat Deutschland im Griff. Nicht nur wir Menschen müssen uns jetzt schützen, auch unsere Haustiere brauchen besondere Vorsichtsmaßnahmen. Der Bund Deutscher Tierfreunde e.V. hat die wichtigsten Tipps für Hunde, Katzen & Co  zusammengestellt.  Ausgedehnte  Spaziergänge  mit Hunden  in der Kälte und im  eisigen Schnee sollten abgekürzt werden – und auf jeden Fall sollte der Hund immer in Bewegung bleiben, so der Bund Deutscher Tierfreunde. Wenn ein Hund zittert oder die Rute einzieht, sollte er schnell zurück ins Warme.

«Winterkleidung» wie Mäntel oder Hundeschuhe sind bei gesunden Tieren auf in frostigen Zeiten zumeist unnötig. Als Wärmeschutz reicht das Fell normalerweise aus. Für alte oder kranke Tiere und Rassen mit extrem kurzem Fell kann ein Hundemantel  in Ausnahmefällen jedoch nützlich sein. Ebenso unter Umständen Hundeschuhe, die Tiere mit weichen oder rissigen Ballen vor allzu scharfkantigem  Eis und Streusalz schützen. Empfindliche Pfoten können auch mit Vaseline  geschützt werden, da sonst das Salz  Schmerzen verursachen kann. Nach dem Spaziergang sollten Salz und Eisklumpen immer mit lauwarmem Wasser abgespült werden. Dann steht dem Hundeausflug in den Schnee nichts im Wege, betont der Bund Deutscher Tierfreunde.

Die  überregionale Tierschutzorganisation Bund Deutscher Tierfreunde rät zudem bei Schneespaziergängen zur Vorsicht, denn Schnee kann für Hunde gefährlich werden. Hunde haben Schnee eigentlich grundsätzlich zum Fressen gerne. Ein paar Flocken verträgt jeder Hund, aber wenn es zu viel wird, kann es gesundheitliche Probleme geben, so der Bund Deutscher Tierfreunde e.V. mit Sitz in Kamp-Lintfort in Nordrhein-Westfalen. Eiskalter Schnee reizt sowohl den Rachenraum des Tieres als auch den Magen. Die angegriffene Schleimhaut ist dann ein idealer Nährboden für Bakterien, die im Schnee enthalten sind. Schnee ist oft eine richtige Brutstätte für Keime.  Die eisige Kälte und die möglicherweise im Schnee enthaltenen Erreger, Schadstoffe oder Streusalz können zu Erbrechen, Durchfällen, bis hin zu Magen- und Darmentzündungen führen, so der Bund Deutscher Tierfreunde.  Ein kleiner Tipp der Tierfreunde: den Hund nicht mit leerem Magen in den Schnee schicken. Wenn er schon gefressen hat, kann der eiskalte Schnee den Magen nicht so schnell reizen. Da reicht schon ein Stück Hundekuchen. Und vor allem sollte der Hund vorher etwas getrunken haben, um den Durst nicht mit Schnee zu bekämpfen, unterstreicht der Bund Deutscher Tierfreunde.

Während Hunde mit großem Spaß  bei fast jedem Wetter draußen toben, sind Katzen eher „Wintermuffel“ und wählerisch. Sie wissen selbst ganz genau, was ihnen gut tut – deshalb sollten  sie selbst entscheiden, ob sie ins Freie gehen wollen oder lieber im Haus  bleiben. Wenn sie wirklich hinausgehen wollen, sollten sie jederzeit eine Rückkehrmöglichkeit haben, so der Bund Deutscher Tierfreunde.  Denn nichts liebt eine Katze mehr, als sich im Warmen gemütlich einzukuscheln und zu schnurren.

Für die beliebten Meerschweinchen gilt, sie können generell in Außengehegen überwintern, wenn der Stall beispielsweise mit Styropor isoliert und mit Stroh ausgepolstert wird. Bei extremer Kälter sollte das Gehege zudem  mit Wolldecken verhangen werden. Zugluft und Nässe dagegen  sind für Meerschweinchen Gift, deshalb muss ihr Einstreu oft gewechselt werden. Da die Tiere einen höheren Kalorienbedarf im Winter  haben als zu anderen Jahreszeiten, sollte zusätzliches Trockenfutter und Vitamin C gegeben werden.

Kater nach fast zehn Jahren wieder Zuhause

Ein kleines vorweihnachtliches Wunder: Nach fast zehn Jahren ist ein Kater in Kamp-Lintfort in Nordrhein-Westfalen wieder aufgetaucht und Zuhause. An einem grauen Novembertag erreichte das Tierheim vom Bund Deutscher Tierfreunde e.V. in Kamp-Lintfort der Hinweis auf ein Fundtier. Der Kater wurde in die BDT-Tierherberge gebracht und registriert.

Dabei wurde natürlich auch geprüft, ob er einen Chip hat – was leider noch immer viel zu selten ist. Dabei gab es gleich zwei Überraschungen: Kater Nico ist registriert und gechipt – und seit 2006 als vermisst gemeldet. Zunächst glaubte jeder an einen Fehler, doch schnell stellte sich die Echtheit heraus. Dabei wurden auch die registrierten Besitzer angerufen, denn vielleicht lag ein Nummernfehler vor.Fundkater schwarz 2006

Das Unglaubliche bestätigte sich: Der Kater war seit 2006 spurlos verschwunden… seit fast 10 Jahren. Der Eigentümer traute seinen Ohren nicht, als er die Nachricht erhielt. Mit knapp einem halben Jahr verschwand Nico vom Grundstück seiner Menschen und wurde nie mehr wieder gesehen, bis zu diesem Novembertag 2015.

Mittlerweile ist er 10 Jahre alt. Die Frage, ob sie ihn zu sich zurück holen konnten und wollten, stellte sich für seine Menschen nicht, obschon sie mittlerweile auch einen Hund hatten, von dem sie nicht sicher wussten, wie er reagieren würde. Aber es gab auch einen Notfallplan. Die Mutter des Eigentümers wäre auch bereit Nico zu sich zu nehmen, sie wohnt nicht weit entfernt, sollte es mit dem Hund nicht klappen. Also holten sie ihn – sehr aufgeregt – wieder zurück nach Hause. Das glückliche Ende einer langen Odyssee.

Der dringende Appell des Bundes Deutscher Tierfreunde: Tierhalter sollten auf keinen Fall auf den Chip verzichten – er ist ein Zeichen wahrer Tierliebe.

Quelle: Bund Deutscher Tierfreunde e.V.

 

Erst denken, dann schenken

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Wenn die Weihnachtsglocken klingen ist wieder Geschenke-Zeit – und noch immer stehen  Hunde, Katzen, Meerschweinchen und Co auf vielen Wunschzetteln.  Der Bund Deutscher Tierfreunde e.V. rät jedoch: Erst denken dann schenken –  den die Anschaffung eines Haustieres braucht Planung und volle Zustimmung aller Familienmitglieder. Sonst endet der Weihnachtstraum schnell in einem Alptraum und die Tiere  im Tierheim. Die Tierheime des Bundes Deutscher Tierfreunde vermitteln deshalb auch keine Tiere über die Feiertage.

Auch sollte jedem bewusst sein, dass auch die noch so niedlichen MiniHunde keine Modeartikel sind. Kleine Hunderassen wie Shih Tzu, Malteser, Yorkshire Terrier oder Pinscher sind besonders bei weiblichen Teenagern äußerst beliebt, sie vergessen jedoch, dass es auch richtige Hunde sind, die Gassigehen und umsorgt werden müssen.  „Tiere sind keine Geschenkartikel. Auch Minihunde brauchen viel Pflege, Auslauf und Zuwendung. Sie dürfen nicht wenn die Modewelle abebbt wie ein Modeartikel im Kleiderschrank – beziehungsweise im Tierheim landen“, warnte der überregionale Tierschutzverein Bund Deutscher Tierfreunde (BDT)  in Kamp-Lintfort.

Die Tierschützer aus Nordrhein-Westfalen fürchten, dass wie alle Jahre wieder nach den Feiertagen die einstigen Glanzlichter unter dem Weihnachtsbaum in den Tierheimen landen. Deshalb appellierte der Tierschutzverein, der zwei eigene Tierheime unterhält und über 40 Tierheime in ganz Deutschland unterstützt, an Eltern und Großeltern, den Kinderwünschen nicht bedenkenlos nachzukommen, denn es gibt kein Widerrufsrecht. „Vor Anschaffung eines Haustieres muss viel überlegt sein: Passt ein Haustier überhaupt zum Lebensstil,  wer versorgt das Tier bei Abwesenheit, hat jemand in der Familie eine Allergie und natürlich: Ist die Tierhaltung im Haus überhaupt erlaubt?

Gerade weibliche Teenager haben ausgelöst durch Fotos von Paris Hilton oder Britney Spears mit ihren Schoßhündchen oft den Wunsch nach einem „Knuddeltier“. Die kleinen Hunde brauchen jedoch Pflege und müssen versorgt werden. Während die beiden „Klatschstars“ die Tiere bei Bedarf ihrem Personal überlassen, sind „normale“ Haustiere jedoch meist unversorgt wenn Frauchen die Lust verliert, warnte der Tierschutzverein.

Und auch die kleinen Nager wie Meerschweinchen oder Hamster haben spezielle Bedürfnisse. Zudem sollten sie entweder nicht alleine gehalten werden oder sie sind nachtaktiv – also für Kinder kaum geeignet. Für tierische Geschenke gilt immer auch, dass man sich im Vorfeld genau über die Bedürfnisse informieren sollte. Und wer wirklich ein Haustier sucht, sollte natürlich zuerst im Tierheim vorbeischauen. Dort findet sich immer ein passendes Haustier und das Personal kann mit gutem Rat zur Seite stehen.

Quelle: Bund Deutscher Tierfreunde e.V.

Gefahren in der Weihnachtszeit für Hund & Katz

KerzenkatzeIn der Adventszeit locken sie überall: Süßigkeiten in jeder Form. Bonbons und Schokoweihnachtsmänner können jedoch für Haustiere katastrophale gesundheitliche Folgen haben und im schlimmsten Fall sogar  tödlich sein. Darauf weist der überregionale Tierschutzverein Bund Deutschen Tierfreunde (BDT) e.V. mit Sitz in Kamp-Lintfort in Nordrhein-Westfalen hin.  Eltern sollten besonders auch ihren Nachwuchs auf die Risiken aufmerksam machen, da der gerne ein paar Leckerlis an die geliebten Haustiere verteilt.

Die beliebte Schokolade enthält oft den für Menschen ungefährlichen Wirkstoff Theobromin, der kleine Tiere aber durchaus töten kann. Zum Glück müssten Hunde die Schokolade allerdings in größeren Mengen fressen. Vier bis fünf Tafeln könnten einen Dackel töten, warnt der Bund Deutscher Tierfreunde. Zudem sollten Hunde auch schon aus Rücksicht auf ihre Zahngesundheit keine Süßigkeiten erhalten, denn es drohen schlimme Zahnbeschwerden.

Eine große Gefahr stellt der Zuckeraustauschstoff Xylit – er kommt häufig in Bonbons vor – dar, der einen tödlichen Abfall des Blutzuckerspiegels auslösen kann. Schon 100 Gramm Bonbons reichen dazu nach Angaben des Bundes Deutscher Tierfreunde aus. Grundsätzlich gilt: Weder Schokolade noch Gummibärchen oder auch die „salzige“ Variante Kartoffelchips sind auf die Verdauung von Tieren abgestimmt, warnt der Bund Deutscher Tierfreunde. Deshalb könnten damit gefütterte Hunde, Katzen oder Nager wie etwa Meerschweinchen Magenprobleme bekommen und ernsthaft  erkranken.

Als Alternative sollten verantwortungsbewusste Tierfreunde allenfalls speziell für Tiere hergestellte Leckereien verteilen, die in jeder Zoohandlung erhältlich sind. Diese sollten aber auch nur zu besonderen Gelegenheiten wie etwa zu Weihnachten „verschenkt“  werden, um Vierbeiner oder auch Vögel nicht daran zu gewöhnen, betont der Bund Deutscher Tierfreunde. Eine ausgewogene Ernährung mit Leckereien gibt es nicht.

Aber nicht nur von den Süßigkeiten direkt gehen große Gefahren aus. Auch aus Versehen verschluckte  Süßigkeiten- oder Bonbonverpackungen sowie etwa Lametta oder andere Dekomaterialien können für Hunde und Katzen gefährlich werden. Und da die Adventszeit auch die Zeit der Kerzen ist gilt besonders: Tiere nicht unbeaufsichtigt in der Nähe von brennenden Kerzen lassen. Besonders Katzen sind neugierig und sie können schnell durch eine unbeobachtete Bewegung eine Kerze zum Kippen bringen, so der Bund Deutscher Tierfreunde.

Initiative der Bundesregierung zur Kastrationspflicht von Katzen

Katze GartenDer Bund Deutscher Tierfreunde hat die im neuen Tierschutzbericht der Bundesregierung angekündigte Initiative für eine Kastrationspflicht für freilaufende Kater als ersten Schritt begrüßt. Die überregionale Tierschutzorganisation mit Sitz in Kamp-Lintfort betonte, dass eine einheitliche bundesweite Kastrationspflicht die bessere Möglichkeit gewesen wäre, der jetzige Weg jedoch zumindest ein erster Schritt sei.

 

Laut dem aktuellen Tierschutzbericht  2015 der Bundesregierung bekommen die Landesregierungen eine Verordnungsermächtigung, mit der sie bei Bedarf den «unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verbieten oder beschränken» können. Das heißt: Entweder werden die Kater kastriert oder sie müssen daheim bleiben. Es könne „erforderlich sein, den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Haus- und Hofkatzen für einen bestimmten Zeitraum zu beschränken oder zu verbieten“, heißt es im neuen Tierschutzbericht. Falls es nötig sei, sollten sie eine „Kastrationspflicht für Haus- und Hofkatzen mit Freigang“ einführen.

 

Die steigende Zahl der verwilderten und ausgesetzten Katzen stellt ein großes Problem da. Schon jetzt gilt in mehr als 250 Städten und Gemeinden – in NRW beispielsweise in Bonn und Detmold –  eine Kastrationspflicht, doch reichen diese regionalen Regelungen nicht aus. In einigen EU-Staaten wie etwa Belgien oder Österreich wurden Halter von sogenannten „Freigängern“ bereits zur Kastration verpflichtet.

 

Kastration ist nach Auffassung von Tierexperten und Tierschützern die einzige Möglichkeit, die Flut an verwilderten Katzen einzudämmen. Regionale Regelungen auf Städte oder Gemeindeebenen sind zwar ein erster Schritt, so der Bund Deutscher Tierfreunde, durch die ständig wachsende Zahl der ausgesetzten Katzen und die Wanderbewegungen der Tiere reichten sie jedoch nicht. Ein Katzenexperte drückte es drastisch aus: Wenn nicht bald gehandelt wird werden Katzen die neuen Tauben – und die Taubenplage beschäftigt bereits viele Gemeinden. Die nordrheinwestfälische Landesregierung spricht von rund zwei Millionen Katzen auf den Straßen in Deutschland.

 

Verschärft wird das Problem durch nicht kastrierte Hauskatzen mit Freigang, die sich unkontrolliert mit freilebenden Katzen verpaaren. Bei einer ungehinderten Vermehrung droht eine „Katzen-Explosion“, so die Tierschützer vom Bund Deutscher Tierfreunde.

 

In Österreich gilt: Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern das Tier nicht zur kontrollierten Zucht verwendet wird oder in bäuerlicher Haltung lebt. In Belgien gilt eine ähnliche Regelung.

Quelle:  www.Bund-Deutscher-Tierfreunde.de

Tiere reagieren gelassen auf die Zeitumstellung

Wilma ist die Zeilumstellung egal - sie schläft immer und überall

Wilma ist die Zeilumstellung egal – sie schläft immer und überall

Wenn am  Sonntag (25. Oktober 2015) die Uhren eine Stunde zurückgedreht werden, irritiert die Winterzeit nicht nur manche Menschen, sondern auch einige Tiere. Der Bund Deutscher Tierfreunde e.V. mit Sitz in Kamp-Lintfort in Nordrhein-Westfalen rief besonders Autofahrer zu mehr Vorsicht in den Morgenstunden auf, da Wildtiere „ihre“ Zeit nicht umstellen, sondern auf den Sonnenstand reagieren.

Viele Wildtiere – beispielsweise Rehe oder Wildschweine – sind in der Dämmerung auf Nahrungssuche und überqueren dabei nicht selten Landstraßen. Die Folge sind vermehrte Wildunfälle. Im vergangenen Jahr wurden laut ADAC 2.842 Menschen bei Wildunfällen verletzt. Zootiere scheinen völlig unbeeindruckt von der Zeitumstellung zu sein.

Viele Haustierhalter bemerken in den ersten Tagen meist etwas irritierte Mitbewohner. Besonders Hunde sind an „ihre“ festen Fresszeiten gewöhnt, sie verstehen in den ersten Tagen den neuen Rhythmus nicht. Zumeist ist der Spuk nach zwei oder drei Tagen wieder vorbei und die Tiere haben sich umgestellt. Katzen scheint äußerlich die Umstellung nichts aus zu machen, auch wenn sie sie über ihre innere Uhr wahrnehmen und sich die Fresszeiten ändern, so der Bund Deutscher Tierfreunde. Bei Freigängern sollte man jedoch daran denken, dass in den frühen Morgenstunden und in der Dämmerung mehr Autos unterwegs sind. Viele Freigängerkatzen schätzen gerade diese Zeit für einen ungestörten Ausflug durch ihr Revier. Nun ist es jedoch mit der Ruhe vorbei. Insgesamt reagieren Haustiere gelassen auf die Umstellung, lediglich die oft etwas durcheinander geratenen Frauchen und Herrchen können sie irritieren.

Nutztiere wie beispielsweise Kühe „leiden“ in den ersten Tagen offenbar tatsächlich unter dem neuen Tagesablauf. Viele Landwirte stellen deshalb schon im Vorfeld die Melkzeiten langsam um und passen die Tiere so dem neuen Zeitverlauf langsam an. Kühe geben nach den Erfahrungen vieler Landwirte sonst zunächst nach der Umstellung weniger Milch. Nach etwa einer Woche haben sich Kühe meist ebenfalls umgestellt.

Quelle: Bund Deutscher Tierfreunde e.V.

Zum Höhepunkt der Wespenplage Warnung vor Gefahren für Haustiere

Lenny 2Deutschland leidet: Die Hitze hat eine wahre Wespenplage ausgelöst. Aber nicht nur den Menschen, auch unseren Haustieren drohen Gefahren, so der überregionale Tierschutzverein Bund Deutscher Tierfreunde e.V. mit Sitz in Kamp Lintfort in Nordrhein-Westfalen. Nicht nur Menschen, auch Haustiere können gegen das Gift allergisch sein. Die Wespenanzahl findet jetzt ihren Höhepunkt. Das Wespenvolk wächst bis Mitte August  mit steigender Geschwindigkeit, weil es immer mehr Arbeiterinnen gibt, welche die Brut aufziehen können – Ende September ist der Spuk dann wieder langsam vorbei.

Katzen und Hunde versuchen alles zu fangen, was sich bewegt. Sie sind von Natur aus neugierig. Das gilt leider auch für Insekten. Bienen- und Wespenstiche fügen ihnen dabei normalerweise nur geringfügigen Schmerz und leichte Irritationen zu. Dennoch kann ein Stich oder Biss auch gefährlich werden.

Der Stich einer Wespe im Rachenraum kann für Hunde und Katzen schwerwiegende Folgen haben, so der Bund Deutscher Tierfreunde. Es kann zu Schwellungen und Schluckbeschwerden, aber auch zu allergischen Reaktionen, wie Kreislaufstörungen kommen. Wird ein Haustier gestochen, sollte man es zunächst beruhigen. Sofern nicht der Rachenraum gestochen wurde und keine Auffälligkeiten auftreten, kann man die betroffene Stelle beispielsweise mit Eiswürfeln kühlen. Essig ist auch ein altes Hausmittel. Sollte der Stachel sichtbar sein, sollte er immer entfernt werden.

Ernsthafte Reaktionen auf Insektenstiche sind immer dann zu befürchten wenn es zu einer Vielzahl von Stichen kommt oder wenn das Tier allergisch auf das Gift des Insekts reagiert. Anzeichen einer solchen Reaktion sind allgemeine Schwäche, Atembeschwerden und eine große Schwellung um die betroffene Stelle herum. Besonders Schwellungen an Nacken, Hals und Kopf sind Alarmzeichen. Sollte das Tier heftig auf den Stich reagieren, sollte sofort ein Tierarzt aufgesucht werden. Auch wenn das Tier direkt in die Zunge, ins Maul oder im Halsinneren gestochen wurde, ist ein Besuch beim Tierarzt anzuraten, so der Bund Deutscher Tierfreunde.

Sollte ein Wespennest gefunden werden, sollten Laien es in Ruhe lassen, empfiehlt der Bund Deutscher Tierfreunde. Fachliche Hilfe durch einen Kammerjäger sollte gerufen werden. Experten können die meisten Nester entfernen und umsetzen, ohne die Tiere zu töten. Im Notfall kann auch die Feuerwehr helfen oder Auskunft geben.

Quelle: Bund Deutscher Tierfreunde e.V.

Haustiere sind steuerlich absetzbar – wahrscheinlich

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Es freut Haustierhalter sowie Tierfreunde und ist der Schrecken vieler Finanzämter: Haustiere sind steuerlich absetzbar…. vorerst zumindest ein wenig. Kosten für die Betreuung von Haustieren sind nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar. Mit seinem Urteil widersprach das Gericht der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung (Az.: 15 K 1779/14 E). Doch das Urteil ist – leider – noch nicht endgültig.

Die Finanzverwaltungen lehnten bisher eine steuerliche Berücksichtigung von Tierbetreuungs- und Tierpflegekosten sowie Tierarztkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen ab (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10. Januar 2014). Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (Urteil vom 4. Februar 2015, Aktenzeichen 15 K 1779/14) läßt nun hoffen. Im vorliegenden Fall hatten die Steuerpflichtigen einen Dienstleister – Katzensitter – für die Betreuung ihrer Hauskatze in ihrer Wohnung in Anspruch genommen. Im Gegensatz zum zuständigen Finanzamt sah das Finanzgericht darin das Vorliegen einer berücksichtigungsfähigen haushaltsnahen Dienstleistung. Neben den reinen Arbeitskosten berücksichtigte das Finanzgericht auch die angefallenen Fahrtkosten des Dienstleisters zur Wohnung des Steuerpflichtigen. Das letzte und entscheidende Wort wird allerdings der Bundesfinanzhof haben. Wie kaum anders zu erwarten war, hat die Finanzbehörde gegen das Urteil des Finanzgerichtes Revision beim obersten Gericht eingelegt (Aktenzeichen beim BFH VI R 13/15).

Der Steuertipp: Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Haltung eines Haustieres im eigenen Haushalt entstehen, sollte der Halter in seiner Einkommensteuererklärung als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen eintragen. Zu beachten ist dabei, dass der Steuerpflichtige die entstandenen Aufwendungen durch Rechnungen belegen muss und die Zahlung als Überweisung erfolgte. Barzahlungen werden von den Finanzämtern nicht anerkannt.

Gegen zu erwartende ablehnende Einkommensteuerbescheide sollten die Halter unter Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf und unter Hinweis auf das anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI R 13/15) Einspruch einlegen. Die anhängigen Einspruchsverfahren werden dann juristisch so lange ruhend gestellt, bis das oberste Steuergericht die Frage endgültig geklärt hat.

Der konkrete Fall

Die Kläger aus dem Raum Düsseldorf halten eine Hauskatze in ihrer Wohnung. Mit der Betreuung des Tieres während ihrer Abwesenheit – beispielsweise Urlaubszeit – hatten sie eine Tier- und Wohnungsbetreuerin beauftragt, die ihnen pro Tag zwölf Euro – im Jahr rund 300 Euro – in Rechnung gestellt hatte.

In der Einkommensteuererklärung hatten sie dafür eine Steuerermäßigung als haushaltsnahe Dienstleistung beantragt. Das Finanzamt lehnte dies mit Verweis auf die Anweisung des Bundesfinanzministeriums ab, wonach Aufwendungen für Haustiere steuerlich nicht begünstigt werden dürften. Das Finanzgericht Düsseldorf sah die Sache anders: Die Versorgung von Haustieren sei eine haushaltsnahe Dienstleistung. Katzen, die in der Wohnung des Halters leben, seien dessen Haushalt zuzurechnen. Tätigkeiten wie das Reinigen des Katzenklos, das Versorgen der Katze mit Futter und Wasser sowie die Beschäftigung des Tieres gehörten damit zur Hauswirtschaft des Halters. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Quelle: Mitgliedermagazin Bund Deutscher Tierfreunde e.V.

Es schnurrt in Deutschland am Internationalen Katzentag

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Am Samstag (8.August 2015) lässt sich Deutschlands beliebtestes Haustier feiern: Die Katze. Und es schnurrt gewaltig in Deutschlands Wohnzimmern – nach Schätzungen „regieren“ rund 8,2 Millionen Samtpfoten so manchen Haushalt. Andere Schätzungen sprechen sogar von bis zu zwölf Millionen. Der Bund Deutscher Tierfreunde e.V. erinnerte aus diesem Anlass an die oft vergessenen Katzen im Schatten, die ausgesetzten und freilebenden Katzen, deren Schicksal oft ein täglicher Überlebenskampf ist. Nur eine Kastrationspflicht kann dieses Problem beseitigen.

 

Das Anliegen des Katzentages ist es, das Bewusstsein für die Bedürfnisse der Katze zu schärfen. Die Katze begleitet den Menschen bereits seit Jahrtausenden. Sie ist ein nicht wirtschaftlich genutztes Haustier, was die Verbindung zwischen Mensch und Hauskatze so einzigartig macht.

 

Die steigende Zahl der verwilderten und ausgesetzten Katzen stellt jedoch auch ein großes Problem da. Der Bund Deutscher Tierfreunde erneuerte deshalb die Forderung nach einer einheitlichen bundesweiten Kastrationspflicht für Katzen. Schon jetzt gilt in mehr als 250 Städten und Gemeinden – in NRW beispielsweise in Bonn und Detmold – eine entsprechende Verpflichtung, doch reichen diese regionalen Regelungen nicht aus. In einigen EU-Staaten wie etwa Belgien oder Österreich wurden Halter von sogenannten „Freigängern“ zur Kastration verpflichtet.

 

Kastration ist nach Auffassung von Tierexperten und Tierschützern die einzige Möglichkeit, die Flut an verwilderten Katzen einzudämmen. Regionale Regelungen auf Städte oder Gemeindeebenen sind zwar ein erster Schritt, so der Bund Deutscher Tierfreunde, durch die ständig wachsende Zahl der ausgesetzten Katzen und die Wanderbewegungen der Tiere reichten sie jedoch. Ein Katzenexperte drückte es drastisch aus: Wenn nicht bald gehandelt wird werden Katzen die neuen Tauben – und die Taubenplage beschäftigt bereits viele Gemeinden. Die nordrheinwestfälische Landesregierung spricht von rund zwei Millionen Katzen auf den Straßen in Deutschland.

 

Verschärft wird das Problem durch nicht kastrierte Hauskatzen mit Freigang, die sich unkontrolliert mit freilebenden Katzen verpaaren. Bei einer ungehinderten Vermehrung droht eine „Katzen-Explosion“, so die Tierschützer vom Bund Deutscher Tierfreunde. Die nordrheinwestfälische Landesregierung betont, dass eine etwa den österreichischen Regeln entsprechende Verordnung in Deutschland nur auf Bundesebene eingeführt werden könnte. Auch der Bund Deutscher Tierfreunde hält eine Regelung auf Bundesebene für die beste Lösung. In Österreich gilt: Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern das Tier nicht zur kontrollierten Zucht verwendet wird oder in bäuerlicher Haltung lebt. In Belgien gilt eine ähnliche Regelung.

Quelle:

www.Bund-Deutscher-Tierfreunde.de

BDT-Tierherberge hat Fundtierbetreuung der Stadt Moers übernommen

besucher (1)Mit sofortiger Wirkung hat die BDT-Tierherberge Kamp-Lintfort formell die Fundtierbetreuung der Stadt Moers übernommen. Bereits seit Anfang des Jahres ist die Tierherberge auch für die Fundtierbetreuung der Stadt Kamp-Lintfort zuständig. Wie der Bund Deutscher Tierfreunde e.V., Betreiber des Tierheims, mitteilte, kann sich jeder, der im Stadtgebiet ein Tier auffindet, direkt an die Tierherberge oder das Ordnungsamt wenden. Sollte es Fragen rund um die Betreuung geben, so kann man sich gerne mit der Tierheimleitung in Verbindug setzen. Das gesamte BDT-Team freut sich auf eine gute Zusammenarbeit mit der Stadt und den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Moers.

 

Die Tierherberge Kamp-Lintfort befindet sich Am Drehmannshof 2 zu finden. Die Öffnungszeiten sind montags, dienstags, freitags und samstags von 14.30 bis 17.30 Uhr sowie donnerstags von 15.30 bis 17.30 Uhr. Auch außerhalb der Öffnungszeiten ist die Tierberge erreichbar. Die Tiere werden im Notfall beim Finder abgeholt. Die Tierherberge liegt fünf Kilometer von der Moerser Stadtgrenze entfernt.

 

Gegenwärtig toben mehr als 60 Hunde ausgelassen auf dem Gelände. Mehr als 2.500 Hunde wurden in der inzwischen zehnjährigen Geschichte der Tierherberge aufgenommen, teilweise gesund gepflegt und wenn immer möglich in gute Hände vermittelt. Denn das Tierheim soll nur Zwischenstation für die oft gequälten oder traumatisierten Tiere sein. Ziel ist es immer, ein neues Zuhause für die Tiere zu finden.

 

Die Hunde in der Tierherberge Kamp-Lintfort können sich auf einer Fläche von rund 6.000 Quadratmetern bewegen. In der BDT-Tierherberge wird die besonders tiergerechte Gruppenhaltung betrieben. In den Sommermonaten können die Hunde so bis etwa 21 Uhr draußen Spielen oder Dösen. Über Nacht stehen ihnen große Räume mit Körbchen und für den Winter auch Fußbodenheizung zur Verfügung, denn gerade ältere Hunde sind oft sehr Kälteempfindlich. Während des Hochsommers ziehen sich die Hunde auch gerne mal zu einem Mittagsschläfchen oder zu einer Siesta in eines der Zimmer zurück. Für das BDT-Team steht die Zufriedenheit und das Wohlergehen der Tiere an erster Stelle.

 

Die neun Mitarbeiter des Tierheims in Kamp-Lintfort und des angeschlossenen Gnadenhofes in Weeze kümmern sich um jedes einzelne Tier und seine Bedürfnisse. Und die Mitarbeiter sind ein echtes Kompetenzteam – arbeiten Hand in Hand. Viele von ihnen wurden auch in Kamp-Lintfort ausgebildet, denn die Tierherberge ist ein anerkannter Ausbildungsbetrieb für Tierpfleger.

Bund Deutscher Tierfreunde e.V.

Am Drehmannshof 2

47475 Kamp Lintfort

Tel: 02842 / 92 83 20