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Hunde brauchen Schutz während der dunklen Jahreszeit

In der dunklen Jahreszeit steigt die Zahl der Unfälle mit Hunden stark an. Besonders wenn sie ohne Leine laufen, sind sie für viele Autofahrer nur schwer und oft erst spät erkennbar.  Der überregionale Tierschutzverein Bund Deutscher Tierfreunde e.V. (BDT) mit Sitz in Kamp-Lintfort in Nordrhein-Westfalen rät deshalb allen Hundehaltern, spezielle Hundegeschirre mit Reflektoren einzusetzen, um Unfälle zu verhindern. Sie reflektieren beispielsweise das Licht von Autoscheinwerfern und machen so den Hund leichter erkennbar.

Mit Beginn der dunklen Jahreszeit werden die Tierarztpraxen fast täglich mit angefahrenen Vierbeinern konfrontiert. Deshalb sollten in der dunklen Jahreszeit die Reflektoren oder Leuchtbänder eingesetzt  werden. Neben speziellen Brustgeschirren und weniger empfehlenswerten Halsbändern gibt es auch anklick bare Reflektoren, so der Bund Deutscher Tierfreunde. Auch werden spezielle Leuchtwesten angeboten. Beim Tragen der speziellen Bänder sollte darauf geachtet werden, dass sie nicht auf den Hals oder den Kehlkopf des Hundes drücken. Durch die Reflektoren sind sie zumeist schwerer oder größer als herkömmliche Halsbänder und können so kleinere Verletzungen auslösen oder störend sein.

Alaska und Floh im SchneeSpeziell für Hunde, die in der Nähe von Straßen oder anderen verkehrsreichen Gebieten ausgeführt werden, sollte auch die Sichtbarkeit geachtet werden. Auf Wiesen ohne Nähe zum Verkehr sollte man auf die speziellen Geschirre verzichten, da sie für die Hunde etwas unbequem sind und das freie Toben und Spielen mit anderen Hunden behindern, so der Bund Deutscher Tierfreunde. Auch könnten die blinkenden Reflektoren andere Hunde irritieren.  Gerade während der ersten Tage  und in der Gewöhnungsphase sollte man besonders auf Reaktionen anderer Hunde und die des eigenen Tieres achten.

Für Katzen – auch für Freigänger – empfiehlt sich der Einsatz der Halsbänder normalerweise nicht, betonen die Tierschützer vom Bund Deutscher Tierfreunde. Die schreckhaften und schnellen Kletterer können sich zu leicht verletzten indem sie mit den Halsbändern hängenbleiben. Wenn trotzdem ein Katzen-Geschirr angeschafft wird, sollte darauf geachtet werden, dass das Geschirr sich schon beim leichtesten Druck löst. Sonst könnte die Katze durch das Leuchthalsband stranguliert werden, so der Bund Deutscher Tierfreunde.

Quelle: www.bund-deutscher-tierfreunde.de

Hunde vor Giftködern schützen

thumbs_senco-trailDeutschland ist ein Land der Hundeliebhaber – und auch der Hundehasser. Je enger wir zusammenleben müssen, desto tiefer werden die Gräben. Und einige Hundegegner machen auch vor Giftanschlägen keinen Halt, warnt der Bund Deutscher Tierfreunde e.V.. Die Zahl der Giftköder oder der in Ködern versteckten Glasscherben oder Rasierklingen steigt. Allein in Berlin wurden im vergangenen Jahr 91 Fälle registriert, doch die Dunkelziffer ist hoch. Hunde sind nur schwer zu schützen. Doch es läßt sich Einiges tun. Beispielsweise können Hunde trainiert werden, damit sie keine unbekannten Köder aufnehmen. Und es gibt für Hundehalter eine kostenlose App für das Smartphone, mit der vor Gefahrengebieten gewarnt wird. Der Bund Deutscher Tierfreunde hat die wichtigsten Tipps zusammengestellt.

Der Ideenreichtum von Hundehassern ist mittlerweile grenzenlos. Meist befinden sich die Giftköder in Fleischbällchen, die mit zertrümmerten Scherben, Nägeln, Rasierklingen, Stacheldraht oder Rattengift bespickt sind. Das weit verbreitete und sehr effektive Schneckenkorn, welches von Hunden gerne wegen des super Geschmacks gefressen wird, findet man immer wieder in unterschiedlichen Gegenständen. Neben dem ganzen werden auch Medikamente wie Sedativum und Herztabletten verwendet, die dem Hund das Leben kosten können. Meist befinden sich die Köder in Büschen oder auch hohem Gras, die vom Hundehalter nicht einsehbar sind. Sehr bevorzugt sind Hundefreilaufflächen, aber auch Wege mit angrenzenden Wiesen sind ein gefundenes Fressen für jeden Hundehasser. Da viele Gifte bereits wirken, sofern sie vom Hund eingeatmet werden oder daran geschleckt wird, kann man nicht vorsichtig genug sein.

 

Mehr als 100.000 Hundehalter aus Deutschland, Österreich und der Schweiz schützen ihre Hunde bereits mit der Smartphone-App GiftköderRadar (www.giftkoeder-radar.com). Auf Facebook registrierten sich bereits über 100.000 Fans. GiftköderRadar ging im Juni 2011 an den Start und informiert Hundehalter über vorsätzlich ausgelegte Giftköder und mutmaßliche Gefahrenzonen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der GiftköderRadar funktioniert unterwegs auf der «Gassi-Runde» entweder in Kombination mit einer kostenlosen App für iPhone und Android oder ganz bequem über den Browser am PC Zuhause.

Darüber hinaus können sich Smartphone-Besitzer mit der passenden App «GiftköderRadar» eine virtuelle Schutzzone mit einem Umkreis von 25 km um einen beliebigen Ort einrichten. Sobald innerhalb dieser Zone ein neuer Giftköder gemeldet wird, informiert die App den Nutzer automatisch per Push-Benachrichtigung. Dieser zusätzliche Schutz erfordert die kostenpflichtige PRO-Mitgliedschaft. Auf Wunsch passt sich die persönliche Schutzzone automatisch dem aktuellen Standort des Hundehalters an. Die Live Protection-Funktion überwacht das Gebiet nämlich auch dann, wenn die App nicht aktiv ist und in der Tasche des Hundehalters ruht. Wer andere Hundebesitzer warnen möchte, kann den Fundort sogleich auf Facebook, Google+, Twitter oder WhatsApp teilen.

Für den Notfall bietet die App darüber hinaus eine Liste mit allen nahegelegenen Tierärzten, die direkt aus der Anwendung heraus angerufen werden können. Zusätzlich lassen sich wichtige Gesundheits- und Versicherungsdaten des Hundes in einem digitalen Pass verwalten, die dem Tierarzt als hilfreiche Information zur Verfügung stehen.

Um vorsätzlichen Missbrauch vorzubeugen, verifiziert das GiftköderRadar-Team vor der Veröffentlichung alle gemeldeten Fundorte. Dafür werden beispielsweise bei Veterinärämtern, Tierärzten oder Polizeidienststellen sachdienliche Informationen eingeholt.

Doch auch gezieltes Hundetraining wie es von vielen Hundeschulen angeboten wird kann helfen. Man beginnt schon im Welpenalter mit gezieltem Training, nichts vom Boden aufzunehmen. Aber auch ältere Hunde können dies selbstverständlich noch lernen. Man lernt dem Hund z.B. das „Vorzusitzen“, wenn er einen Gegenstand entdeckt. Diesen darf er erst nach einem OK des Hundehalters aufnehmen – oder halt nicht, so die Hundeschule SenceDogs in Kamp-Lintfort.

Die „Tauschmethode“ funktioniert, in dem man dem Hund beibringt, alles vom Boden Gefundene gegen etwas noch Schmackhafteres oder aber auch Spielzeug zu tauschen. Da bereits die Aufnahme eines Köders durch die Schleimhäute zu starken Schäden führen kann, bevorzugt SenceDogs die „Vorsitzmethode“. Ein guter Schutz ist zudem eine hohe Aufmerksamkeit des Hundehalters. Der Hundehalter, der mit seinen Augen woanders ist, wird gar nicht erst bemerken, wenn sein Hund etwas im Grass findet und verschlingt. Also sollten die Augen immer beim Hund sein.

Weiß man, wo Gift an Orten bekannt ist, sollte man diese Orte stets meiden. Ist dies nicht möglich, sollte der Hund mit einer Schleppleine gesichert werden und zum vollständigen Schutz einen Maulkorb tragen, doch auch an diesen muss erst gewöhnt werden.

Besonders gefährlich sind Giftköder, da man sie nicht sofort bemerkt. Von Gift zu Gift ist die Wirkung unterschiedlich und auch, und wie viel davon aufgenommen wurde. Es gibt verschiedenen Giftarten und die unterscheiden sich stark von ihrer Wirkungsweise. Die meisten Giftarten merkt man sofort, andere Giftarten bemerkt man nach ca. einer halben bzw. einer Stunde. Frist der Hund Rasierklingen oder Scherben wird man sofort Blut im Maul bemerken. Dann hilft nur noch eine frühzeitige Not Op. Oft leiden die Hunde ein Leben lang an den Folgen.

Aber auch Sedativum, bemerkt man sehr schnell. Der Hund verliert sehr schnell sein Bewusstsein. Erwischt er Herztabletten beginnt er meist unverzüglich zu krampfen und torkeln, er speichelt sehr stark und verliert zügig das Bewusstsein. Die Schleimhäute in den Augen und im Maul werden sehr blass.

Es gibt Gifte bei denen zwischen Aufnahmezeitpunkt und Auftreten der ersten Symptome sogar einige Tage liegen können. Bei diesen Giftarten sind zunächst keine Vergiftungserscheinungen erkennbar, außer vermehrte Müdigkeit, allgemeine Schlappheit und eine herabgesetzten Körpertemperatur. Am dritten Tag leidet der Hund unter blutigem Durchfall und Erbrechen. Meistens stirbt der Hund innerhalb von 3 – 5 Tagen an Organversagen. Kommt der Hund einem seltsam vor, sollte man besser sofort den Tierarzt aufzusuchen.

Reagiert man schnell kann dem Hund vielleicht noch geholfen werden. Auch hängt es wieder davon ab, um welches Gift es sich handelt und welcher Zeitraum zwischen Einnahme und Erstbehandlung liegt. Handelt es sich bei der Aufnahme um Rattengift und liegt diese Aufnahme beispielsweise 50 Minuten zurück, kann mit der Gabe eines Brechmittels davon ausgegangen werden, dass der Hund das Gift vollständig wieder erbricht.

Quelle:  Mitgliedermagazin Bund Deutscher Tierfreunde e.V.

Haustiere sind steuerlich absetzbar – wahrscheinlich

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Es freut Haustierhalter sowie Tierfreunde und ist der Schrecken vieler Finanzämter: Haustiere sind steuerlich absetzbar…. vorerst zumindest ein wenig. Kosten für die Betreuung von Haustieren sind nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar. Mit seinem Urteil widersprach das Gericht der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung (Az.: 15 K 1779/14 E). Doch das Urteil ist – leider – noch nicht endgültig.

Die Finanzverwaltungen lehnten bisher eine steuerliche Berücksichtigung von Tierbetreuungs- und Tierpflegekosten sowie Tierarztkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen ab (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10. Januar 2014). Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (Urteil vom 4. Februar 2015, Aktenzeichen 15 K 1779/14) läßt nun hoffen. Im vorliegenden Fall hatten die Steuerpflichtigen einen Dienstleister – Katzensitter – für die Betreuung ihrer Hauskatze in ihrer Wohnung in Anspruch genommen. Im Gegensatz zum zuständigen Finanzamt sah das Finanzgericht darin das Vorliegen einer berücksichtigungsfähigen haushaltsnahen Dienstleistung. Neben den reinen Arbeitskosten berücksichtigte das Finanzgericht auch die angefallenen Fahrtkosten des Dienstleisters zur Wohnung des Steuerpflichtigen. Das letzte und entscheidende Wort wird allerdings der Bundesfinanzhof haben. Wie kaum anders zu erwarten war, hat die Finanzbehörde gegen das Urteil des Finanzgerichtes Revision beim obersten Gericht eingelegt (Aktenzeichen beim BFH VI R 13/15).

Der Steuertipp: Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Haltung eines Haustieres im eigenen Haushalt entstehen, sollte der Halter in seiner Einkommensteuererklärung als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen eintragen. Zu beachten ist dabei, dass der Steuerpflichtige die entstandenen Aufwendungen durch Rechnungen belegen muss und die Zahlung als Überweisung erfolgte. Barzahlungen werden von den Finanzämtern nicht anerkannt.

Gegen zu erwartende ablehnende Einkommensteuerbescheide sollten die Halter unter Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf und unter Hinweis auf das anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI R 13/15) Einspruch einlegen. Die anhängigen Einspruchsverfahren werden dann juristisch so lange ruhend gestellt, bis das oberste Steuergericht die Frage endgültig geklärt hat.

Der konkrete Fall

Die Kläger aus dem Raum Düsseldorf halten eine Hauskatze in ihrer Wohnung. Mit der Betreuung des Tieres während ihrer Abwesenheit – beispielsweise Urlaubszeit – hatten sie eine Tier- und Wohnungsbetreuerin beauftragt, die ihnen pro Tag zwölf Euro – im Jahr rund 300 Euro – in Rechnung gestellt hatte.

In der Einkommensteuererklärung hatten sie dafür eine Steuerermäßigung als haushaltsnahe Dienstleistung beantragt. Das Finanzamt lehnte dies mit Verweis auf die Anweisung des Bundesfinanzministeriums ab, wonach Aufwendungen für Haustiere steuerlich nicht begünstigt werden dürften. Das Finanzgericht Düsseldorf sah die Sache anders: Die Versorgung von Haustieren sei eine haushaltsnahe Dienstleistung. Katzen, die in der Wohnung des Halters leben, seien dessen Haushalt zuzurechnen. Tätigkeiten wie das Reinigen des Katzenklos, das Versorgen der Katze mit Futter und Wasser sowie die Beschäftigung des Tieres gehörten damit zur Hauswirtschaft des Halters. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Quelle: Mitgliedermagazin Bund Deutscher Tierfreunde e.V.

Es schnurrt in Deutschland am Internationalen Katzentag

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Am Samstag (8.August 2015) lässt sich Deutschlands beliebtestes Haustier feiern: Die Katze. Und es schnurrt gewaltig in Deutschlands Wohnzimmern – nach Schätzungen „regieren“ rund 8,2 Millionen Samtpfoten so manchen Haushalt. Andere Schätzungen sprechen sogar von bis zu zwölf Millionen. Der Bund Deutscher Tierfreunde e.V. erinnerte aus diesem Anlass an die oft vergessenen Katzen im Schatten, die ausgesetzten und freilebenden Katzen, deren Schicksal oft ein täglicher Überlebenskampf ist. Nur eine Kastrationspflicht kann dieses Problem beseitigen.

 

Das Anliegen des Katzentages ist es, das Bewusstsein für die Bedürfnisse der Katze zu schärfen. Die Katze begleitet den Menschen bereits seit Jahrtausenden. Sie ist ein nicht wirtschaftlich genutztes Haustier, was die Verbindung zwischen Mensch und Hauskatze so einzigartig macht.

 

Die steigende Zahl der verwilderten und ausgesetzten Katzen stellt jedoch auch ein großes Problem da. Der Bund Deutscher Tierfreunde erneuerte deshalb die Forderung nach einer einheitlichen bundesweiten Kastrationspflicht für Katzen. Schon jetzt gilt in mehr als 250 Städten und Gemeinden – in NRW beispielsweise in Bonn und Detmold – eine entsprechende Verpflichtung, doch reichen diese regionalen Regelungen nicht aus. In einigen EU-Staaten wie etwa Belgien oder Österreich wurden Halter von sogenannten „Freigängern“ zur Kastration verpflichtet.

 

Kastration ist nach Auffassung von Tierexperten und Tierschützern die einzige Möglichkeit, die Flut an verwilderten Katzen einzudämmen. Regionale Regelungen auf Städte oder Gemeindeebenen sind zwar ein erster Schritt, so der Bund Deutscher Tierfreunde, durch die ständig wachsende Zahl der ausgesetzten Katzen und die Wanderbewegungen der Tiere reichten sie jedoch. Ein Katzenexperte drückte es drastisch aus: Wenn nicht bald gehandelt wird werden Katzen die neuen Tauben – und die Taubenplage beschäftigt bereits viele Gemeinden. Die nordrheinwestfälische Landesregierung spricht von rund zwei Millionen Katzen auf den Straßen in Deutschland.

 

Verschärft wird das Problem durch nicht kastrierte Hauskatzen mit Freigang, die sich unkontrolliert mit freilebenden Katzen verpaaren. Bei einer ungehinderten Vermehrung droht eine „Katzen-Explosion“, so die Tierschützer vom Bund Deutscher Tierfreunde. Die nordrheinwestfälische Landesregierung betont, dass eine etwa den österreichischen Regeln entsprechende Verordnung in Deutschland nur auf Bundesebene eingeführt werden könnte. Auch der Bund Deutscher Tierfreunde hält eine Regelung auf Bundesebene für die beste Lösung. In Österreich gilt: Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern das Tier nicht zur kontrollierten Zucht verwendet wird oder in bäuerlicher Haltung lebt. In Belgien gilt eine ähnliche Regelung.

Quelle:

www.Bund-Deutscher-Tierfreunde.de

BDT-Tierherberge hat Fundtierbetreuung der Stadt Moers übernommen

besucher (1)Mit sofortiger Wirkung hat die BDT-Tierherberge Kamp-Lintfort formell die Fundtierbetreuung der Stadt Moers übernommen. Bereits seit Anfang des Jahres ist die Tierherberge auch für die Fundtierbetreuung der Stadt Kamp-Lintfort zuständig. Wie der Bund Deutscher Tierfreunde e.V., Betreiber des Tierheims, mitteilte, kann sich jeder, der im Stadtgebiet ein Tier auffindet, direkt an die Tierherberge oder das Ordnungsamt wenden. Sollte es Fragen rund um die Betreuung geben, so kann man sich gerne mit der Tierheimleitung in Verbindug setzen. Das gesamte BDT-Team freut sich auf eine gute Zusammenarbeit mit der Stadt und den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Moers.

 

Die Tierherberge Kamp-Lintfort befindet sich Am Drehmannshof 2 zu finden. Die Öffnungszeiten sind montags, dienstags, freitags und samstags von 14.30 bis 17.30 Uhr sowie donnerstags von 15.30 bis 17.30 Uhr. Auch außerhalb der Öffnungszeiten ist die Tierberge erreichbar. Die Tiere werden im Notfall beim Finder abgeholt. Die Tierherberge liegt fünf Kilometer von der Moerser Stadtgrenze entfernt.

 

Gegenwärtig toben mehr als 60 Hunde ausgelassen auf dem Gelände. Mehr als 2.500 Hunde wurden in der inzwischen zehnjährigen Geschichte der Tierherberge aufgenommen, teilweise gesund gepflegt und wenn immer möglich in gute Hände vermittelt. Denn das Tierheim soll nur Zwischenstation für die oft gequälten oder traumatisierten Tiere sein. Ziel ist es immer, ein neues Zuhause für die Tiere zu finden.

 

Die Hunde in der Tierherberge Kamp-Lintfort können sich auf einer Fläche von rund 6.000 Quadratmetern bewegen. In der BDT-Tierherberge wird die besonders tiergerechte Gruppenhaltung betrieben. In den Sommermonaten können die Hunde so bis etwa 21 Uhr draußen Spielen oder Dösen. Über Nacht stehen ihnen große Räume mit Körbchen und für den Winter auch Fußbodenheizung zur Verfügung, denn gerade ältere Hunde sind oft sehr Kälteempfindlich. Während des Hochsommers ziehen sich die Hunde auch gerne mal zu einem Mittagsschläfchen oder zu einer Siesta in eines der Zimmer zurück. Für das BDT-Team steht die Zufriedenheit und das Wohlergehen der Tiere an erster Stelle.

 

Die neun Mitarbeiter des Tierheims in Kamp-Lintfort und des angeschlossenen Gnadenhofes in Weeze kümmern sich um jedes einzelne Tier und seine Bedürfnisse. Und die Mitarbeiter sind ein echtes Kompetenzteam – arbeiten Hand in Hand. Viele von ihnen wurden auch in Kamp-Lintfort ausgebildet, denn die Tierherberge ist ein anerkannter Ausbildungsbetrieb für Tierpfleger.

Bund Deutscher Tierfreunde e.V.

Am Drehmannshof 2

47475 Kamp Lintfort

Tel: 02842 / 92 83 20

Es wiehert auf dem Gnadenhof

QuincyAuf dem Gnadenhof vom Bund Deutscher Tierfreunde e.V. in Weeze am Niederrhein  ist es in diesem Sommer sehr lebendig. Drei Neuzugänge sorgen für viel Leben. Über das Veterinäramt haben Quincy und Laney ihren Weg gefunden. Die beiden, aus dem Trabrennsport stammenden, Pferde wurden mit vielen weiteren Pferden wegen Vernachlässigung beschlagnahmt. Quincy, der Hellbraune, wirkt in sich gekehrt und abwesend. Noch lässt er sich nicht gern anfassen und berühren. Laney ist das genaue Gegenteil. Sie watschelt jedem hinterher und saugt jede noch so kleine Berührung und Aufmerksamkeit regelrecht in sich auf. Da sie erst seit Juni auf dem Hof sind, gibt es noch nicht so viele Beobachtengen über ihr Wesen. Nun haben sie erst einmal alle Zeit, die sie benötigen, um sich zu erholen und wieder «normale» Pferde zu sein. Über ein oder Laneyzwei Paten, die vielleicht auch Lust haben  Quincy & Laney zu besuchen, würden die beiden sich bestimmt freuen.

Auch erst seit kurzem auf dem Gnadenhof Weeze lebt die liebe Marie. Marie wurde Zeit ihres Lebens nur als Gebärmaschine missbraucht und dabei auch noch mangelhaft versorgt und gepflegt. Sie kannte nicht viel und den Menschen gegenüber war sie distanziert. Jetzt nach genau zwei Monaten, sieht das alles schon anders aus. Zähne und Hufe sind auf Vordermann gebracht, die von Kot und Dreck verklebten und verfilzten Bereiche wurden gewaschen und entfernt und sie hat schon einige Kilos mehr auf den Rippen. Das Fell glänzt wieder und sie nimmt aktiv am Leben teil. Marie ist ausgesprochen sozial und hat sich hervorragend in die Gruppe integriert. Das BDT-Team hofft auf noch viele schöne Jahre mit ihr und für sie, in denen sie ihr Leben in vollen Zügen genießen kann. Auch Marie sucht noch einen Paten, der sie mit einer monatlichen Spende unterstützen möchte.

Bund Deutscher Tierfreunde e.V.

Am Drehmanns Hof 2

47475 Kamp-Lintfort

Tel.: 02842/92 83 20

Bund Deutscher Tierfreunde: Tipps für die Urlaubsfahrt mit Hund

Hund WasserDie ersten Urlauber starten in den nächsten Tagen und Wochen  in die Ferien und dabei sind wieder viele Haustiere im Fahrzeug. Viele Autofahrer wissen jedoch nicht, dass sie ihren Liebling im Auto sichern müssen, so der überregionale Tierschutzverein Bund Deutscher Tierfreunde e.V. mit Sitz in Kamp-Lintfort in Nordrhein-Westfalen. Es drohen sogar Bußgelder und im schlimmsten Fall bei einem Unfall Ärger mit der Versicherung. Zudem gelten im Ausland, beispielsweise Italien, noch strengere Vorschriften und bei Verstößen empfindliche Strafen.

Schon ein ungesichert im Innenraum sitzender kleiner Hund von zehn Kilogramm, kann bei einem Auffahrunfall zum riskanten Geschoss werden, so der Bund Deutscher Tierfreunde. Crash-Test belegen, dass sie eine Wucht entwickeln können, die die Windschutzscheibe zertrümmert. Mensch und Tier werden dabei schwer verletzt. Sitzt ein größerer und schwerer Hund ungesichert auf der Rückbank, kann dieser bei einer Vollbremsung den Sitz so stark nach vorne drücken, dass der Mensch auf diesem Sitz eingequetscht wird, so der Bund Deutscher Tierfreunde. Selbst wenn man nur leicht bremsen muss, kann sich ein Hund ohne Gurt oder Sicherung verletzen.

Im Interesse von Mensch und Tier sollten die Vierbeiner sicher untergebracht werden. Er sollte auf keinen Fall auf dem Schoß des Fahrers oder vor dem Beifahrersitz ungesichert transportiert werden. Auch eine ungesicherte Reise auf dem Rücksitz ist zu gefährlich. Eine Gurtpflicht für Hunde (wie etwa in Italien) besteht zurzeit noch nicht überall. Hundehalter sind aber durch die Straßenverkehrsordnung beispielsweise in Deutschland verpflichtet, ihre Tiere im Auto zu sichern. Für den Gesetzgeber sind Hunde und andere Tiere Ladung. Wer diese Vorschrift missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen und kann sogar mit Punkten in Flensburg bestraft werden.

Für Katzen gilt, dass sie am besten in einem Transportkäfig untergebracht werden. Der sollte aber nicht frei stehen, sondern so transportiert werden, dass er auch bei Bremsmanövern an seinem Platz bleibt, so der Bund Deutscher Tierfreunde. Für den sicheren Transport von Hunden gibt es grundsätzlich drei Schutzmöglichkeiten: die Hundebox, den Sicherheitsgurt und das Hundegitter. Welches die beste Lösung ist, hängt von Automodell, Geldbeutel und persönlichen Vorlieben ab. Für kleine Hunde sind zudem Autositze im Handel. Diese dienen aber nur dazu, den Hund im Auto gut unterzubringen und haben keine Sicherungsfunktion, betont der Bund Deutscher Tierfreunde.

Quelle: www.bund-deutscher-tierfreunde.de

Elefanten-Attacke löst Diskussion über Leiden für den „Zauber der Manege“ aus

tigerWildtierhaltung im Zirkus ist Tierquälerei – Tierschützer und Tierschutzorganisationen wie der Bund Deutscher Tierfreunde e.V. fordern  auch in Deutschland ein Verbot. Nach der Elefanten-Attacke vom Wochenende ist die Diskussion über die Haltung von Wildtieren in einem Zirkus voll entbrannt. Die Elefantenkuh «Baby» hatte am Samstag nach seiner Flucht in Buchen im Odenwald einen 65 Jahre alten Spaziergänger getötet. Unklar war zunächst, ob das Tier nicht richtig eingesperrt war oder womöglich herausgelassen wurde. Angaben zum Zustand des Geheges machte die Polizei nicht. Die Ermittler hatten nach dem Vorfall ein Fremdverschulden nicht ausgeschlossen. Der Zwischenfall hat die Diskussion um Wildtiere neu entfacht.

Die Bevölkerung stand schon vor der Attacke hinter der Forderung der Tierschützer: Etwa zwei Drittel der Deutschen finden es nicht gut, wenn Wildtiere wie Elefanten, Giraffen oder Tiger in Zirkusbetrieben gehalten werden. Lediglich 15 Prozent äußern keine Bedenken. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag des ZDF-Magazins Frontal21. Und andere europäische Länder machen es vor. Die Niederlande haben beispielsweise ein Wildtierverbot bei Zirkusveranstaltungen beschlossen, das im September dieses Jahres in Kraft tritt. Mehrere europäische Länder haben in den letzten Jahren ebenfalls solche Verbote verhängt. Darunter Belgien, Österreich und Finnland. In Großbritannien dürfen Zirkusse vom 1. Dezember 2015 an keine Wildtiere mehr haben. In Europa haben 18 Länder bereits alle oder bestimmte Tierarten in Zirkusbetrieben verboten.

Wildtiere leiden unter der Haltung in engen Zirkusgehegen und -wagen, fragwürdigen Dressurmethoden, stressigen Auftritten und permanenten Transporten. Es kommt immer wieder zu Tierschutzverstößen bei fahrenden Zirkussen. Doch noch immer sind die gesetzlichen Regelungen zur Zirkustierhaltung in Deutschland nur unverbindlich und absolut unzureichend. Doch inzwischen bröckelt die ablehnende Haltung in der Regierungskoalition. Christina Jantz, tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, fordert ein Verbot: „Wir werden das auch in dieser Legislaturperiode wieder versuchen, anzugehen.“ Auch die Opposition befürwortet ein Verbot. Die CDU/CSU steht jedoch noch immer auf der Bremse. Obwohl auch Zirkusunternehmer ein Verbot begrüßen und sogar erfolgreich ohne Wildtiere auskommen. So etwa der Zirkus Roncalli. Für Bernhard Paul, Mitgründer und Zirkusdirektor des Circus Roncalli, sind Wildtier-Aufführungen im Zirkus nicht mehr zeitgemäß. Viele deutsche Städte haben das Elend der Tiere hinter Kulissen der Zirkuswelt erkannt und angesichts der Blockadehaltung des zuständigen Ministeriums kommunale Verbote für Wildtiere im Zirkus erlassen. Städte wie Heidelberg, Worms, Potsdam, Speyer und viele andere vergeben keine öffentlichen Flächen mehr an Zirkusbetriebe, die mit bestimmten Wildtierarten anreisen.

In Deutschland gibt es mehr als 200 Wanderzirkusse, in denen Tiere zur Schau gestellt oder vorgeführt werden. Immer wieder auftretende Tierschutzprobleme betreffen die Tierhaltung (Unterbringung, Einzelhaltung, Bewegungs- und Beschäftigungsmangel), die Dressur und die Versorgung der Tiere (Ernährung, Pflege, tierärztliche Betreuung).

Wildtiere im Zirkus auch nur annähernd art- oder tiergerecht zu halten ist nicht möglich. Typische Zirkustiere wie Elefanten oder Raubkatzen haben in freier Natur sehr große Reviere und legen täglich viele Kilometer zurück. Diese großen und die Freiheit liebenden Tiere werden im Zirkus hinter Gitter und Elektrozäune gesperrt; in den Nächten oft angekettet, so dass ihnen jegliche Bewegungsfreiheit fehlt. Am Tag besteht ihre Abwechslung aus nicht artgerechten Bewegungsabläufen in der Manege, bei fragwürdigen Werbeeinsätzen und brutalen Dressuren. Ansonsten ein trostloses Dahinvegetieren. Das Argument der Zirkusbetreiber, Zirkus und Zoo würden eine wesentliche Rolle in der Arterhaltung von Wildtieren spielen, ist schlicht falsch. Für die Gefangennahme von wild lebenden Tieren wie Elefanten, Affen oder Nilpferden müssen die Mütter der Tiere ermordet werden. James Fisher, stellvertretender Direktor des Londoner Zoos, sagt, dass für einen gefangenen Orang-Utan vier weitere ums Leben kommen. Auch die Sterberate beim Transport ist sehr hoch.  Seit Beginn des 20. Jahrhunderts decken die Zoos einen Teil ihres Bedarfs an exotischen Tieren mittels deren Zucht in Gefangenschaft ab. Dadurch wird die Illusion erzeugt, dass solche Unternehmen Wohltätigkeitsarbeit für Tiere leisten. Dies ist auch das Hauptargument von Zirkusunternehmen, um ihr Geschäft mit Tieren zu rechtfertigen. Tatsache ist jedoch, dass Zirkusse in der Arterhaltung keine Rolle spielen.

Die meisten Wildtiere sind auf sehr viel Raum angewiesen; sie müssen laufen, springen oder klettern, schwimmen oder fliegen. Diese Bedürfnisse können in einem Zirkus kaum erfüllt werden, da dazu ganz einfach der Raum fehlt. Man muss kein Experte sein, um zu realisieren, dass es einem Zirkus nicht möglich ist, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden. Es ist klar, dass in keiner Tabelle abzulesen ist, wie viel Raum welche Tierart tatsächlich benötigt, doch ist offensichtlich, dass die Käfighaltung in Zirkussen einem Wildtier nicht gerecht werden kann. Jeder Zirkus reist. Ein paar Monate verbringen die Tiere aber im „langweiligen“ Winterquartier – im Frühjahr, Sommer, Herbst wird dann von Stadt zu Stadt gezogen. Der Aufenthalt dauert meist nur ein paar Tage. Dadurch, dass die transportiert werden, müssen sie über lange Strecken in kleinstmöglichen Käfigen eingepfercht werden.

Auch die sogenannte „sanfte Dressur“, der sich besonders die namhaften Unternehmen der Branche rühmen, ist nur ein Märchen und niemals tiergerecht. Es ist nicht möglich einen Elefanten durch freundliches Zureden allein dazu zu bewegen, sich mit seinem ganzen Gewicht einbeinig auf einem Schemel zu erheben oder einen Kopfstand zu machen. Deutsche Gerichte untersagen solche „Dressuren“ deshalb immer häufiger als Tierquälerei. Angst vor dem Peitschenknall und der bevorstehenden Strafe durch den Dompteur sind wohl eher die Auslöser für diese „Kunststücke“. Es ist kaum möglich, die Peitsche als Mittel zum gewaltfreien Umgang und „sanfter Dressur“ mit Tieren zu bezeichnen. Dressur ist immer mit Gewaltausübung verbunden.

Gegenwärtig haben es in Deutschland nur die Verbraucher hat in der Hand, das Tierleid zu beenden. Sie müssen für sich selbst entscheiden, ob Ihnen Ihr persönliches Vergnügen an einer Zirkusvorstellung so wichtig ist, dass Sie dafür das grauenhafte Leid dieser Tiere in Kauf nehmen. Zirkus kommt auch ohne Tiere aus. Es gibt tolle und sehenswerte Artistik- und Clownnummern ohne Tiere. Große und erfolgreiche Zirkusbetriebe kommen seit Jahren ohne Tiernummern aus und haben trotzdem oder sogar deshalb regelmäßig ausverkaufte Vorstellungen. „Manege frei – aber ohne Tiere“ – lautet deshalb das Motto.

Quelle: www.Bund-Deutscher-Tierfreunde.de

Bund Deutscher Tierfreunde zum Tag des Hundes: Augen auf beim Welpenkauf

Der Tag des Hundes am kommenden Sonntag (7.Juni) soll die besondere soziale Bedeutung des Hundes für uns Menschen unterstreichen. Rund fünf Millionen Hunde leben nach Schätzungen in deutschen Haushalten und sie sind zumeist ein wichtiges und geliebtes Familienmitglied. Doch es gibt auch Hunde, die im Schatten leben: Ausgesetzte oder im Tierheim abgegebene Hunde. Der Bund Deutscher Tierfreunde e.V. mit Sitz in Kamp-Lintfort macht aus diesem Anlass auf diese armen Vierbeiner aufmerksam. Wer einen vierbeinigen Freund sucht, sollte sich in einem Tierheim – beispielsweise in der BDT-Tierherberge in Kamp-Lintfort – umsehen. In den Tierherbergen in ganz Deutschland warten tausende freundliche und herzliche Tiere.

Shila wartet in der BDT-Tierherberge Kamp-Lintfort auf ein neues Zuhause

Shila wartet in der BDT-Tierherberge Kamp-Lintfort auf ein neues Zuhause

Der Tag des Hundes wurde 2010 durch den Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) ins Leben gerufen. Die etwa 5 Millionen in Deutschland lebenden Hunde zählen neben der Hauskatze zu den beliebtesten Heimtieren. Verwilderte Haushunde (sogenannte Straßenhunde oder streunende Hunde) sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz heute kaum noch zu finden. Aber die Tierheime sind voll von abgegebenen Tieren. Deshalb sollte auch die Anschaffung eines Hundes genau überlegt werden.

Gerade im Hundehandel treiben viele unseriöse Hundehändler ihr Unwesen. Das Geschäft der profitgierigen Massentierzüchter zumeist aus Osteuropa blüht. Inzwischen rollen täglich Transporte mit oft kranken Hundewelpen durch ganz Europa. Der Bund Deutscher Tierfreunde betont, dass nur die Konsumenten diese unseriösen Abzocker stoppen können – in dem sie den Kauf verweigern.

Die unseriösen Hundehändler bieten ihre „Ware“ zumeist im Internet, Zeitungsanzeigen oder rund um Märkte an. Viele Transporte gehen inzwischen nach Südeuropa, wo die Tiere in Geschäften oder auf Märkten verkauft werden. Gerade Touristen auch aus Deutschland finden dort ihren vermeintlichen „Traumhund“. Nicht selten sind die Tiere krank oder verhaltensgestört. Zudem gehören gefälschte Papiere und sogar frei erfundene Stammbäume zum Geschäftsmodell der Abzocker. Die meisten der Welpen stammen aus Massenzüchtungen in Osteuropa, oft Ungarn, Polen und die Slowakei.

Der Bund Deutscher Tierfreunde unterstrich, dass nur die Käufer die Abzockerei und das damit verbundene Tierelend verhindern können. Wenn die Hundemafia merkt, dass sie ihre „Ware“ nicht mehr verkaufen kann dann besteht die Hoffnung, dass kein neues Tierelend herangezüchtet wird, so der Bund Deutscher Tierfreunde.

Bund Deutscher Tierfreunde bekräftigt Forderung nach Kastrationspflicht für Katzen

Katze HofGerade jetzt im Frühsommer im Mai und Juni wird eine wahre Schwemme von wildgeborenen jungen Kätzchen befürchtet und viele von ihnen haben kaum Überlebenschancen. Der Bund Deutscher Tierfreunde e.V. hat vor dem Hintergrund der steigenden Zahl der verwilderten und ausgesetzten Katzen in Deutschland seine Forderung nach Einführung einer bundesweiten Kastrationspflicht für freilaufende Katzen bekräftigt. Nach Schätzungen nehmen die Tierheime in Deutschland jährlich weit über 100.000 Katzen auf – Tendenz steigend. Viele Tierheime sind angesichts der Katzenschwemme finanziell völlig überfordert, denn viele der Tiere sind unterernährt oder krank. Einzige Chance im Kampf um das Leben der Katzen und gegen die Katzenschwemme ist die Kastrationspflicht.

„Das Problem ist die uferlose Vermehrung der Katzen», so Gerhard Kipper, Geschäftsführer von Tiere in Not e.V. in Bochum Kooperationspartner vom Bund Deutscher Tierfreunde und Katzenexperte. „Die Katzen leben ein elendes Leben. Sie sind unterernährt, so dass sie so eben am Leben bleiben, aber sie bekommen trotz der schlechten körperlichen Verfassung Babys.» Die Kinder einer unterernährten Katze würden von der schwachen Mutter keine Abwehrstoffe weitergegeben bekommen und sich krank weiter fortpflanzen. Katzenkrankheiten werden so mit jedem Wurf weitergegeben. Das Problem verschärft sich noch, weil sich Freigänger mit den Tieren paarten. Dadurch breiten sich auch Katzenseuchen und Krankheiten einfacher aus, können Freigänger anstecken – und letztlich sogar dem Menschen gefährlich werden.

Schon jetzt gilt in mehr als 250 Städten und Gemeinden – in NRW beispielsweise in Bonn und Detmold – eine entsprechende Verpflichtung, doch reichen diese regionalen Regelungen nicht aus. Der Bund Deutscher Tierfreunde mit Sitz in Kamp-Lintfort in Nordrhein-Westfalen forderte eine bundesweite verbindliche Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang. Auch in einigen EU-Staaten wie etwa Belgien oder Österreich wurden Halter von sogenannten „Freigängern“ zur Kastration verpflichtet.

Kastration ist nach Auffassung von Tierexperten und Tierschützern die einzige Möglichkeit, die Flut an verwilderten Katzen einzudämmen. Regionale Regelungen auf Städte oder Gemeindeebenen sind zwar ein erster Schritt, so der Bund Deutscher Tierfreunde, durch die ständig wachsende Zahl der ausgesetzten Katzen und die Wanderbewegungen der Tiere reichten sie jedoch.

 Die nordrheinwestfälische Landesregierung spricht von rund zwei Millionen Katzen auf den Straßen in Deutschland. Rund 8,2 Millionen Katzen leben demnach in deutschen Haushalten. Andere Schätzungen sprechen von weitaus mehr freilebenden Katzen. Eine Zählung gibt es naturgemäß nicht. Auffällig ist, dass vermehrt Meldungen etwa bei der Zentrale des Bundes Deutscher Tierfreunde in Kamp-Lintfort über freilebende Katzenkolonien eintreffen. Verschärft wird das Problem durch nicht kastrierte Hauskatzen mit Freigang, die sich unkontrolliert mit freilebenden Katzen verpaaren. Bei einer ungehinderten Vermehrung droht eine „Katzen-Explosion“, so die Tierschützer vom Bund Deutscher Tierfreunde.

Die nordrheinwestfälische Landesregierung betont, dass eine etwa den österreichischen Regeln entsprechende Verordnung in Deutschland nur auf Bundesebene eingeführt werden könnte. Auch der Bund Deutscher Tierfreunde hält eine Regelung auf Bundesebene für die beste Lösung. In Österreich gilt: Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern das Tier nicht zur kontrollierten Zucht verwendet wird oder in bäuerlicher Haltung lebt. In Belgien gilt eine ähnliche Regelung.

Der Bund Deutscher Tierfreunde lässt alle Katzen in seiner Obhut kastrieren und unterstützt auch andere regionale Initiativen beim Kampf gegen die Katzenflut. Nur durch Kastration kann Tierleid schon im Vorfeld verhindert werden, so der Bund Deutscher Tierfreunde. Der Bund Deutscher Tierfreunde betreibt zwei eigene Tierheime und unterstützt Tierheime und Tierschutzvereine im gesamten Bundesgebiet.

Quelle: Bund Deutscher Tierfreunde e.V.